Seine Antwort (heute):
Bei der Berechnung der „im Haus“ Verzehrs berechnen wir auf den Preis +12%.
Das Stück Buttercreme kostet bei uns €3,50. Bei einer Berechnung von €3,30 würde ich Ihnen vollkommend recht geben.
Ein Stück Buttercreme Pflaume-Marzipan: €3,50 (incl. 7%) +12% (Differenz von 7% auf 19%) sind somit €3,92 („im Haus“ Verzehr).
Mit freundlichen Grüßen
Meine Antwort:
Leider stimmt Ihre Rechnung so nicht. Wie gesagt, Grundlage ist bei der Mehrwertsteuerberechnung immer der Nettopreis. Beispiel zum einfachen Rechnen:
Nettopreis = 100 Euro
(Außer Haus) + 7 % von 100 Euro = 107 Euro
(Im Haus) + 19 % von 100 Euro = 119 Euro
Sie aber rechnen:
Nettopreis = 100 Euro
(Außer Haus) + 7 % von 100 Euro = 107 Euro
(Im Haus) + 12 % von (Außer Haus)) 107 (!) Euro = 119,84 Euro
Im konkreten Beispiel war der Außerhauspreis definitiv als 3,30 Euro angegeben, sonst hätte ich das nicht als Berechnungsgrundlage genommen. Aber selbst bei 3,50 Euro besteht noch ein Unterschied:
Nettopreis von 3,50:
3,50 / 1,07 = 3,27102
Inhauspreis bei diesem Nettopreis ist= Nettopreis + 19 % = Nettopreis * 1,19 = 3,08 * 1,19 = 3,8925, nicht 3,92.
Ihr Steuerberater müsste das wissen. Oder mir erklären, warum Prozentrechnung heute anders ist als vor zehn Jahren. 🙂
Viele Grüße
Ich neige dazu zu sagen, er weiß es wirklich nicht besser…lässt Du es auf sich beruhen? Er sollte vielleicht doch nochmal Nachhilfe nehmen😉, so wie ich bei den Kommaregeln, denn ich bin mir unsicher, ob ich in diesem Beitrag nicht an einigen Stellen hätte welche setzen müssen…ein anderes Thema. Jetzt habe ich abgesehen davon wieder sehr Appetit auf Pflaumen-Marzipan-Kuchen😄.
Deine Neigung scheint zuzutreffen, ich stelle die Antwort gleich an. Wenn du die Kommas in einem privaten Kommentar nicht weißt, ist das aber sicher etwas anderes, als wenn du dir mit Kommasetzung dein Geld verdienen würdest. 😉
Ja natürlich! Danke für den neuen Beitrag, eine schöne Reaktion des Bäckers.
Ja, da freu ich mich auch.
Wirklich seltsam, dass sie diese offensichtliche Rechnung nicht verstehen. Es liegt doch völlig auf der Hand, dass du im Recht bist!
Finde ich auch. 🙂
Meines Wissens wird vom Bäcker nicht nur die Prozentrechnung falsch angewendet. Verbraucherpreise sind brutto anzugeben. Wird im Haus ein anderer Preis verlangt, so ist dieser vorher als Preis explizit brutto auszuweisen.
An dem Backstand, an dem ich einkaufe, gilt auch bei Verzehr vor Ort der gleiche Preis. Der Verkäufer muss dann mehr Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeben und erzielt dann einen geringeren Nettoerlös.
Es gibt hier Cafés, die auch keinen Unterschied machen. Dieses Café ist zweifelsohne ganz oben auf der Preisspirale. Und du hast recht, das muss eigentlich ausgewiesen sein.